Allgemeine Musiklehre, Gehörbildung und Musikgeschichte
Die Bereiche Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung sind Zugangsvoraussetzung für ein Hochschulstudium. Sie müssen also nicht von jedem Schüler erlernt werden, sondern können bei Interesse zusätzlich in den Unterricht mit einbezogen werden.
Die Allgemeine Musiklehre umfasst folgende Bereiche:
- Notenlesen
- Zweiklänge (Intervalle)
- Dreiklänge (Akkorde) und deren Umkehrungen
- Vierklänge (Septakkorde) und deren Umkehrungen (Akkordbrechungen)
- Die Tonarten / Der Quintenzirkel
- Tonleitern: Dur, Moll, Kirchentonarten
- Kadenzen, Schlusswendungen und die II, V, I-Modelle des Jazz
- Stilistiken der Popularmusik und deren Umsetzung auf Tasteninstrumenten
Im Fach Gehörbildung sollen im Laufe des Unterrichts Intervalle, Akkorde bis hin zu Septakkorden per Gehör erkannt werden. Des weiteren sollen einfache Melodien allein durch Gehör erkannt und notiert werden.
Auf dem Gebiet der Musikgeschichte werden Kenntnisse zu den wichtigsten klassischen Komponisten und deren Werke aus allen Epochen vermittelt. Des weiteren befassen wir uns mit der Geschichte der Popularmusik; Von Klassik über Blues und Boogie bis hin zu Pop und Filmmusik von heute.